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Hundehaftpflichtversicherung
In Vorarlberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich verankert, jedoch gibt es für Kampfhunde in vielen Gemeinden eine Hundeverordnung welche eine Hundehaftpflichtversicherung zwingend vorschreibt.
Die Bundesländer Oberösterreich und Wien schreiben eine Hunde-
In Tirol, Salzburg, Kärnten, Burgenland, der Steiermark und Niederösterreich ist die Hundehaftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. Ausnahmen sind Kampfhunde.
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die durch den Hund verursachten Personen– oder Sachschäden und auch damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Versicherungsgesellschaften bieten eigenständige Hundehaftpflicht-
In einer Bündelversicherung wie der Eigenheimversicherung ist meist das Risiko der Hundehaftpflicht mit abgedeckt. In einer Haushaltsversicherung können Hunde mit einem Zusatz mitversichert werden.